TB.One > Medien > Bereitstellung von konformen KI-generierten Medien
Hier erfährst du, wie du KI-generierte Medien bereitstellst, die dem EU-KI-Gesetz entsprechen.
TIPP: Wenn du keine KI-generierten Medien verwendest, betreffen dich die unten genannten Anforderungen nicht. |
Was ist das EU-KI-Gesetz?
Art. 50 des EU-KI-Gesetzes verpflichtet Marktplätze dazu, Endkund*innen zu informieren, wenn diese auf ihrer Plattform KI-generierte Inhalte sehen oder mit ihnen interagieren.
Wie du dich gesetzeskonform verhältst:
•Als Anbieter von Inhalten bist du dafür verantwortlich, KI-generierte Inhalte und Medien, die du an die Kanäle exportierst, zu kennzeichnen.
•Marktplätze sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass KI-generierte Inhalte den Endkund*innen auf ihrer Plattform korrekt gekennzeichnet sind. Prüfe immer die individuellen Anforderungen der einzelnen Marktplätze: Wir empfehlen dringend, die Richtlinien der jeweiligen Marktplätze zu prüfen, um sicherzustellen, dass du die erforderlichen Daten bereitstellen kannst,um Medien korrekt zu kennzeichnen.
WICHTIG: Tradebyte kann keine Rechtsberatung zur Einhaltung des EU-KI-Gesetzes leisten! So unterstützen wir dich beim EU-KI-Gesetz: •Monitoring - Wir verfolgen die Entwicklungen rund um das EU-KI-Gesetz und arbeiten eng mit unseren Marktplatzpartnern zusammen, um Aktualisierungen zu beobachten. •Technische Updates - Sobald neue technische Informationen vorliegen, teilen wir alle relevanten Updates umgehend mit dir. |
Welche Medien sind betroffen?
Das Gesetz gilt für alle KI-generierten Inhalte, wie z. B. Bilder und Videos.
Du bist selbst dafür verantwortlich zu bestimmen, wann deine Medien dem EU-KI-Gesetz unterliegen, und entsprechend die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Wie TB.One dir hilft, konform zu bleiben
TIPP: |
Erhalt von Metadaten
Gängige Metadaten (u. a. EXIF, XMP, IPTC und C2PA) bleiben beim Import und Export von Medien in TB.One bestehen.
Wenn du deine Medien vor dem Upload korrekt gekennzeichnet hast, überträgt TB.One deine Metadaten mit den Exporten an die Kanäle.
WICHTIG: Derzeit ist es nicht erforderlich, Medien erneut zu importieren, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes online waren. Neue Medieninhalte müssen den Bestimmungen des KI-Gesetzes entsprechen und werden mit den entsprechenden Metadaten exportiert. Wir empfehlen dringend, sich direkt bei den Marktplätzen über Aktualisierungen zu informieren, um über neue Anforderungen auf dem Laufenden zu bleiben. |
Erstellung von Medientypen
Wenn ein Marktplatz spezielle Medien zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten erfordert, kannst du in TB.One neue Medientypen erstellen, um kanalspezifische Bilder und Videos zu exportieren.
So bereitest du deine Medien für den Export vor
Als Anbieter von Inhalten bist du dafür verantwortlich, alle Anforderungen und Richtlinien zu befolgen, die Marktplätze zur Einhaltung des EU-KI-Gesetzes verlangen.
Dies kann Folgendes umfassen:
•Sicherstellen, dass deine Medien vor dem Upload in TB.One korrekt gekennzeichnet sind.
•Anpassung deiner Medien an die Anforderungen des Marktplatzes (Bildgröße, Wasserzeichen …).
TIPP: Tradebyte exportiert die Metadaten deiner Medien an die Marktplätze! Wenn deine Medien korrekt mit Metadaten gekennzeichnet sind, werden diese Informationen automatisch an die Marktplätze übermittelt. |
Weiterführende Informationen: